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Sozialämter in Wiesenfelden - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Sozialamt
0 km von Wiesenfelden
Anschrift:Georgsplatz 1, 94344 Wiesenfelden
Telefon:09966940012
Fax:09966940021
E-Mail:gemeinde@wiesenfelden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo, Di, Do 14-16 Uhr
(9)
Sozialamt des Landkreises Straubing-Bogen
17.68 km von Wiesenfelden
Anschrift:Leutnerstraße 15, 94315 Straubing
Telefon:09421973377
Fax:09421973230
E-Mail:poststelle@landkreis-straubing-bogen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:45-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Wiesenfelden

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
7.91 km von Wiesenfelden
Anschrift:Marktplatz 1, 93167 Falkenstein
Telefon:09462942220
Fax:09462942229
E-Mail:poststelle@vg-falkenstein.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mo, Di 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(1)
Sozialamt
8.43 km von Wiesenfelden
Anschrift:Straubinger Str. 18, 94375 Stallwang
Telefon:09964640228
Fax:09964640237
E-Mail:info@vg-stallwang.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Sozialamt
9.18 km von Wiesenfelden
Anschrift:Regensburger Str. 22, 94356 Kirchroth
Telefon:0942894100
Fax:09428941015
E-Mail:poststelle@kirchroth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Di 13:30-16 Uhr und Do 13:30-18 Uhr
(1)
Sozialamt (Gemeinde Steinach)
10.75 km von Wiesenfelden
Anschrift:Am Sportzentrum 1, 94377 Steinach
Telefon:09428942030
Fax:09428942039
E-Mail:gemeinde@steinach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13:30-15 Uhr, Mi 13:30-18 Uhr und Do 13:30-15 Uhr
(3)
Sozialamt
11.13 km von Wiesenfelden
Anschrift:Rathausplatz 1, 93086 Wörth an der Donau
Telefon:0948294030
Fax:09482940340
E-Mail:info@vg-woerth-brennberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Mi 13:30-15:30 Uhr, Do 13:30-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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