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Friedhofsämter in Neusorg - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hauptstr. 1, 95700 Neusorg
Telefon:0923499130
Fax:09234991315
E-Mail:poststelle@vgem-neusorg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi-Do 13:30-15:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neusorg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Friedhofsverwaltung Waldershof
7.36 km von Neusorg
Anschrift:Markt 1, 95679 Waldershof
Telefon:09231979921
Fax:09231979940
E-Mail:info@waldershof.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Do 14-17 Uhr
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Friedhofsverwaltung Kulmain
7.51 km von Neusorg
Anschrift:Hauptstr. 28, 95508 Kulmain
Telefon:096427040094
Fax:096427040099
E-Mail:poststelle@kulmain.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr und Do 14-17 Uhr
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Friedhofsverwaltung Immenreuth
8.36 km von Neusorg
Anschrift:Kemnather Straße 42, 95505 Immenreuth
Telefon:09642921613
Fax:09642921620
E-Mail:gemeinde@immenreuth.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo und Do 13-16 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 6, 95709 Tröstau
Telefon:0923299210
Fax:09232992115
E-Mail:poststelle@vg-troestau.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7:30-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
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Friedhofsverwaltung Mehlmeisel
9.41 km von Neusorg
Anschrift:Rathausplatz, 95694 Mehlmeisel
Telefon:092729790
Fax:0927297924
E-Mail:Poststelle@mehlmeisel.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 13:30-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Neusorg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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