Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Römerstraße 10, 83358 Seeon-Seebruck |
Telefon: | 08667888528 |
Fax: | 08667888530 |
E-Mail: | bernhard.hauser@seeon-seebruck.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 20, 83339 Chieming |
Telefon: | 0866498860 |
Fax: | 08664988635 |
E-Mail: | gemeinde@chieming.de |
Anschrift: | Kienberger Str. 5, 83119 Obing |
Telefon: | 0862489860 |
Fax: | 08624898633 |
E-Mail: | rathaus@vg-obing.de |
Anschrift: | Hauptstraße 21, 83352 Altenmarkt an der Alz |
Telefon: | 0862198450 |
Fax: | 08621984522 |
E-Mail: | info@altenmarkt.de |
Anschrift: | Rathausplatz 3, 83301 Traunreut |
Telefon: | 08669857242 |
Fax: | 08669857100 |
E-Mail: | stadt@traunreut.de |
Anschrift: | Schloss-Straße 15, 83355 Grabenstätt |
Telefon: | 08661988718 |
Fax: | 08661988788 |
E-Mail: | walter.geutner@grabenstaett.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Die Gemeinde Seeon-Seebruck liegt im Landkreis Traunstein in Oberbayern. Seeon wurde erstmals 924 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert sind das Kloster in Seeon, das Römermuseum und verschiedene Kirchen.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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