Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 83250 Marquartstein |
Telefon: | 08641699520 |
Fax: | 08641699530 |
E-Mail: | rathaus@marquartstein.de |
Anschrift: | Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein |
Telefon: | 0861580 |
Fax: | 0861589449 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstr. 1, 83224 Grassau |
Telefon: | 08641400825 |
Fax: | 08641400831 |
E-Mail: | bauamt@grassau.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83246 Unterwössen |
Telefon: | 08641978915 |
Fax: | 08641978926 |
E-Mail: | gemeinde@unterwoessen.de |
Anschrift: | Hauser Kirchweg 4, 65620 Waldbrunn (Westerwald) |
Telefon: | 0647920918 |
Fax: | 0647920925 |
E-Mail: | waldbrunn@waldbrunn.de |
Anschrift: | Hochfellnstr. 14, 83346 Bergen |
Telefon: | 08662488534 |
Fax: | 08662488599 |
E-Mail: | info@bergen-chiemgau.de |
Anschrift: | Schloss-Str. 15, 83355 Grabenstätt |
Telefon: | 08661988718 |
Fax: | 08661988788 |
E-Mail: | walter.geutner@grabenstaett.de |
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Im Chiemgau gelegen befindet sich die Gemeinde Staudach-Egerndach. Eine erste urkundliche Erwähnung ist 1150 erfolgt. Die Lage des Doppeldorfes in waldreicher Umgebung lädt den Besucher zum Wandern und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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