Telefon: | 0861 58-0 |
Fax: | 0861 58-9449 |
E-Mail: | k. A. |
Öffnungszeiten: | Allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr Fr 8-12 Uhr Terminvereinbarung erbeten |
Die Kontaktdaten der Behörde für Ausländerangelegenheiten in Traunstein sind hier aufgeführt. Dementsprechend können Sie Informationen wie Adresse, Mail, Telefon und Fax sowie Öffnungszeiten der Ausländerbehörde finden.
Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Ausländerbehörde des Landkreises in Traunstein. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Ausländerbehörde des Landkreises in Traunstein können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.
Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.
Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.
Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.
Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.
Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.
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