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Sozialämter in Kirchhaslach - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt (Markt Babenhausen)
5.54 km von Kirchhaslach
Anschrift:Marktplatz 1, 87727 Babenhausen
Telefon:08333940022
Fax:08333940099
E-Mail:info@babenhausen.org
Öffnungs­zeiten:Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr, Mo. 14.00 - 16.00 Uhr, Do. 16.00 - 18.00 Uhr
(12)
Sozialamt des Landkreises
18.72 km von Kirchhaslach
Anschrift:Bad Wörishofer Str. 33, 87719 Mindelheim
Telefon:082619950
Fax:08261995333
E-Mail:info@lra.unterallgaeu.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Kirchhaslach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
9.02 km von Kirchhaslach
Anschrift:Nattenhauser Str. 5, 86381 Krumbach
Telefon:082829020
Fax:0828290233
E-Mail:info@stadt.krumbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do 7:30-12:30 Uhr und 13:30-17 Uhr
Mi 7:30-12:30 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Anschrift:Rittlen 6, 86381 Krumbach
Telefon:08282889960
Fax:082828899622
E-Mail:info@vg-krumbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.30 Uhr Mo-Di 13.30 - 16.00 Uhr und Do 13.30 - 18.00 Uhr
(2)
Sozialamt
11.16 km von Kirchhaslach
Anschrift:Hauptstr. 34, 87772 Pfaffenhausen
Telefon:0826596980
Fax:08265969833
E-Mail:poststelle@vgem-pfaffenhausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Do 15:00-18:00 Uhr
(2)
Sozialamt
11.39 km von Kirchhaslach
Anschrift:Marktplatz 6, 87757 Kirchheim in Schwaben
Telefon:08266860814
Fax:08266860830
E-Mail:info@kirchheim-schwaben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(2)
Sozialamt
12.35 km von Kirchhaslach
Anschrift:Friedhofweg 2, 89290 Buch
Telefon:0734396030
Fax:07343960323
E-Mail:info@vg-buch.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14:30-18:15 Uhr
Mi 10-12 Uhr
Do 7:15-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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