Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 4, 86975 Bernbeuren |
Telefon: | 08860910111 |
Fax: | 08860910115 |
E-Mail: | vgem@bernbeuren.de |
Anschrift: | Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 088616810 |
Fax: | 088616812353 |
E-Mail: | poststelle@lra-wm.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Flößerstr. 1, 86983 Lechbruck |
Telefon: | 0886298780 |
Fax: | 08862987820 |
E-Mail: | rathaus@lechbruck.de |
Anschrift: | Füssener Str. 11, 87675 Stötten am Auerberg |
Telefon: | 0834992040 |
Fax: | 08349920420 |
E-Mail: | info@stoetten.de |
Anschrift: | Krankenhausstr. 1, 86989 Steingaden |
Telefon: | 08862910111 |
Fax: | 088626470 |
E-Mail: | info@steingaden.de |
Anschrift: | Hauptstr. 10, 87672 Roßhaupten |
Telefon: | 08367912140 |
Fax: | 083671267 |
E-Mail: | info@vgem-rosshaupten.bayern.de |
Anschrift: | Dorfstr. 18, 87642 Halblech |
Telefon: | 083689122223 |
Fax: | 083689122229 |
E-Mail: | praun@halblech.de |
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Bernbeuren ist eine Gemeinde im Landkreis Weilheim-Schongau in Oberbayern. Erstmals wurde die Ortschaft 1221 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert sind das Auerberg- und das Molkereimuseum. Im Winter gibt es...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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