Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Klosterhof 42, 82401 Rottenbuch |
Telefon: | 0886791100 |
Fax: | 08867911016 |
E-Mail: | info@rottenbuch.de |
Anschrift: | Bauerngasse 9, 86956 Schongau |
Telefon: | 088612113130 |
Fax: | 088612114200 |
E-Mail: | sozialhilfe@lra-wm.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Blumenstr. 2, 82383 Hohenpeißenberg |
Telefon: | 0880592100 |
Fax: | 08805921021 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptplatz 2+4, 86971 Peiting |
Telefon: | 0886159927 |
Fax: | 0886159955 |
E-Mail: | rathaus@peiting.de |
Anschrift: | Hauptstraße 77, 82380 Peißenberg |
Telefon: | 08803690123 |
Fax: | 08803690500 |
E-Mail: | poststelle@peissenberg.de |
Anschrift: | Münzstraße 1-3, 86956 Schongau |
Telefon: | 088612140 |
Fax: | 08861214821 |
E-Mail: | poststelle@schongau.de |
Anschrift: | Kohlgruber Str. 2, 82442 Saulgrub |
Telefon: | 0884574760 |
Fax: | 08845747620 |
E-Mail: | geschaeftsleitung@vg-saulgrub.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Böbing ist eine Gemeinde mit ländlichem Charakter und liegt im oberbayerischen Landkreis Weilheim-Schongau. Durch die Lage an der Ammer gibt es in der Ortschaft zahlreiche Wassersportmöglichkeiten, wie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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