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Sozialämter in Huglfing - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Sozialamt
0.15 km von Huglfing
Anschrift:Hauptstr. 32, 82386 Huglfing
Telefon:08802900812
Fax:08802486
E-Mail:poststelle@vgem-huglfing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr Mi+Fr 8-12 Uhr Do 8-18 Uhr
(6)
Sozialamt des Landkreises
20.17 km von Huglfing
Anschrift:Bauerngasse 9, 86956 Schongau
Telefon:088612113130
Fax:088612114200
E-Mail:sozialhilfe@lra-wm.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Huglfing

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt (Gemeinde Polling)
5.41 km von Huglfing
Anschrift:Kirchplatz 11, 82398 Polling
Telefon:088193900
Fax:0881939020
E-Mail:gemeindeverwaltung@polling.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14:30-17 Uhr
Di+Fr 8-12 Uhr
Mi 8-13 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
5.91 km von Huglfing
Anschrift:Hauptstr. 2, 82449 Uffing am Staffelsee
Telefon:0884692020
Fax:08846920225
E-Mail:gemeinde@uffing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13:30-18 Uhr
Mi geschlossen
(5)
Sozialamt
7.66 km von Huglfing
Anschrift:Hauptstraße 77, 82380 Peißenberg
Telefon:08803690123
Fax:08803690500
E-Mail:poststelle@peissenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(16)
Sozialamt
7.99 km von Huglfing
Anschrift:Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern
Telefon:08816823400
Fax:08816823499
E-Mail:info@weilheim.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(1)
Sozialamt
8.96 km von Huglfing
Anschrift:Am Graswegerer 1, 82418 Seehausen am Staffelsee
Telefon:08841616910
Fax:08841616911
E-Mail:rathaus@vg-seehausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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