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Anschrift: | Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 088616811210 |
Fax: | 088616812296 |
E-Mail: | bauamt@lra-wm.bayern.de |
Anschrift: | Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim in Oberbayern |
Telefon: | 08816824100 |
Fax: | 08816824199 |
E-Mail: | info@weilheim.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Peter-Kaufinger-Str. 10, 82407 Wielenbach |
Telefon: | 0881934417 |
Fax: | 0881934419 |
E-Mail: | info@wielenbach.de |
Anschrift: | Kirchplatz 11, 82398 Polling |
Telefon: | 0881939014 |
Fax: | 0881939020 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@polling.de |
Anschrift: | Kirchstr. 7, 82396 Pähl |
Telefon: | 08808920417 |
Fax: | 08808920440 |
E-Mail: | gemeinde@paehl.bayern.de |
Anschrift: | Kirchenweg 12, 82399 Raisting |
Telefon: | 08807214390 |
Fax: | 088072143920 |
E-Mail: | gemeinde@raisting.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 77, 82380 Peißenberg |
Telefon: | 08803690129 |
Fax: | 08803690500 |
E-Mail: | poststelle@peissenberg.de |
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Weilheim in Oberbayern wurde erstmals 1010 urkundlich genannt und liegt im bayerischen Oberland zwischen München und Garmisch-Partenkirchen an der Ammer. Das Stadtbild ist geprägt durch die Stadtmauer, das...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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