Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 19, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 09141907165 |
Fax: | 09141907167 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg |
Telefon: | 09141902174 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 11, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 084216001193 |
Fax: | 08421600160 |
E-Mail: | poststelle@eichstaett.de |
Anschrift: | Residenzplatz 2, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 0842170279 |
Fax: | 0842170222 |
E-Mail: | poststelle@landkreis.eichstaett.de |
Anschrift: | Weinbergweg 1, 91154 Roth |
Telefon: | 09171811131 |
Fax: | 09171811328 |
E-Mail: | martin.danninger@landratsamt-roth.de |
Anschrift: | Karlsplatz A 12, 86633 Neuburg |
Telefon: | 0843155345 |
Fax: | 0843155357 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Platz der Deutschen Einheit 1, 86633 Neuburg |
Telefon: | 08431570 |
Fax: | 0843157205 |
E-Mail: | bauamt@neuburg-schrobenhausen.de |
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Weißenburg in Bayern liegt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, ca. 55km entfernt von Ingolstadt und 3km von Ellingen entfernt. Im Jahre 867 fand der Ort seine erste schriftliche Erwähnung. 1241 wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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