Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 19, 91781 Weißenburg in Bayern |
Telefon: | 09141907166 |
Fax: | 09141907101 |
E-Mail: | stadt@weissenburg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg in Bayern |
Telefon: | 09141902106 |
Fax: | 09141902108 |
E-Mail: | poststelle.lra@landkreis-wug.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Weißenburger Str. 1, 91792 Ellingen |
Telefon: | 0914186580 |
Fax: | 09141865858 |
E-Mail: | info@vgem-ellingen.de |
Anschrift: | Schmiedgasse 1, 91790 Nennslingen |
Telefon: | 09147941114 |
Fax: | 09147941130 |
E-Mail: | info@vg-nennslingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 11, 91785 Pleinfeld |
Telefon: | 09144920016 |
Fax: | 09144920050 |
E-Mail: | mail@pleinfeld.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 91788 Pappenheim |
Telefon: | 0914360625 |
Fax: | 0914360650 |
E-Mail: | stadtpappenheim@pappenheim.de |
Anschrift: | Hauptstraße 31, 91757 Treuchtlingen |
Telefon: | 09142960041 |
Fax: | 09142960055 |
E-Mail: | info@treuchtlingen.de |
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Weißenburg in Bayern liegt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, ca. 55km entfernt von Ingolstadt und 3km von Ellingen entfernt. Im Jahre 867 fand der Ort seine erste schriftliche Erwähnung. 1241 wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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