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Namentlich geht dieser Ortsteil auf den etwa 65 Meter hohen, gleichnamigen Hügel zurück, welcher schon 1290 seine urkundliche Ersterwähnung fand. Auf seinem höchsten Punkt wurde schon 1821 das berühmte...
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Das Arbeitsgericht stellt normalerweise die erste Instanz bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar.
Innerhalb des Arbeitsgerichts stellt die Kammer den Spruchkörper dar. Besetzt ist die Kammer mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.
Arbeitsgerichte sind allgemein bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zwischen Tarifvertragsparteien zuständig. Entsprechend dem Arbeitsgerichtsgesetz obliegen den Arbeitsgerichten auch Entscheidungen bei Streitigkeiten zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihren Auftraggebern.
Das deutsche Arbeitsrecht ist grundlegend für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Man unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht (zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern) und dem kollektiven Arbeitsrecht, das bei Rechtsbeziehungen zwischen Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber greift.
In der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) die letzte Instanz. Das BAG ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe in Deutschland.