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Oberlandesgerichte (OLG) in Berlin - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Oberlandesgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Oberlandesgericht in Berlin. Bei einem Gericht handelt es sich um eine staatliche Einrichtung, in deren Zuständigkeitsbereich alle Angelegenheiten der Rechtsprechung fallen. Als Organ der Judikative ist das Oberlandesgericht   in Berlin gemäß der deutschen Gerichtsorganisation einem Gerichtsträger zugeordnet, entweder dem Bund selbst (Bundesgerichte) oder den einzelnen Bundesländern (Landesgerichte). Dem Oberlandesgericht in Berlin ist auf Grundlage der deutschen Gewaltenteilung die Unabhängigkeit garantiert. Ähnlich wie eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger einen bestimmten Dienstleistungskatalog erfüllt, übernimmt jedes deutsche Gericht eine Reihe von Aufgaben aus dem Bereich der Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht in Berlin ist ein Bestandteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Verfahren. Im Zivilrecht entscheiden OLGs in zweiter Instanz z.B. über Entscheidungen, Berufungen und Beschwerden gegen Urteile von Amtsgerichten bzw. Landgerichten. In Strafsachen können sie als erste Instanz (Staatsschutzsachen) oder Revisionsinstanz (Berufungen, Beschwerden) fungieren. Für alle diesbezüglichen und weitergehenden Fragen erteilt die zuständige Stelle beim Oberlandesgericht in Berlin Auskunft. Anhand der folgenden Liste zum Oberlandesgericht in Berlin können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten dieser staatlichen Einrichtung erhalten.

(7)
Kammergericht Berlin
5.12 km von Berlin
Anschrift:Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin
Telefon:03090150
Fax:03090152200
E-Mail:verwaltung@kg.berlin.de
Öffnungs­zeiten:Geschäftszeiten

Mo und Di: 8.30-15 Uhr
Mi und Fr: 08.30-13 Uhr
Do: 08.30-15 Uhr sowie zwischen 15-18 Uhr nach telefonischer Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Oberlandesgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Oberlandesgericht in Berlin? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Oberlandesgericht

Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines Bundeslandes ist normalerweise das Oberlandesgericht (OLG) die höchste Instanz.

Aufbau der Oberlandesgerichte

Allgemein verfügt das Oberlandesgericht über Zivilsenate und Strafsenate. Die Zusammensetzung dieser Senate ist im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt.

OLG im Gerichtsaufbau

Das Oberlandesgericht ist allgemein zwischen dem Landgericht und dem Bundesgerichtshof einzuordnen. Ausnahmen bilden erstens Familien- und Kindschaftssachen, da hier das OLG zwischen Amtsgericht und Bundesgerichtshof steht. Zweitens kann das Oberlandesgericht bei Strafsachen entsprechend der Gerichtsbarkeit des Bundes als Unteres Bundesgericht tätig werden.

Zivilrechtliche Zuständigkeiten

Innerhalb des Zivilrechts ist das OLG als zweite Instanz u. a. für folgende Entscheidungen zuständig: Berufungen gegen Landgerichtsurteilen, Beschwerden gegen Landgerichtsentscheidungen sowie Berufungen  gegen Urteile von Amtsgerichten in Familiensachen.

Strafrechtliche Zuständigkeiten

Im Strafrecht dient das Oberlandesgericht z. B. als erste Instanz für Staatsschutzsachen oder als Revisionsinstanz gegen Urteile eines Strafrichters/Schöffengerichts bzw. Berufungsurteile der Landgerichte. Ebenfalls wird das OLG z. B. als Beschwerdeinstanz tätig oder befasst sich mit Klageerzwingungsverfahren.

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