Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin |
Telefon: | 030902792599 |
E-Mail: | michael.schmidt@ba-spandau.berlin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wilmsstraße 41, 14624 Dallgow-Döberitz |
Telefon: | 03322298452 |
Fax: | 03322298411 |
E-Mail: | gemeinde@dallgow.de |
Anschrift: | Schloßstr. 37, 12163 Berlin |
Telefon: | 030902992600 |
Fax: | 030902996174 |
E-Mail: | kasse@ba-sz.berlin.de |
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam |
Telefon: | 03312891371 |
Fax: | 03312891395 |
E-Mail: | Poststelle@Rathaus.Potsdam.de |
Anschrift: | Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow |
Telefon: | 0332038770 |
Fax: | 0332038772999 |
E-Mail: | info@kleinmachnow.de |
Anschrift: | Falkenhagener Str. 43/49, 14612 Falkensee |
Telefon: | 033222810 |
Fax: | 03322281101 |
E-Mail: | rathaus@falkensee.de |
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Kladow ist der südlichste Ortsteil des Bezirks. 1267 wurde er erstmals in einer Urkunde erwähnt und 1920 nach Groß-Berlin. 1934 wurde ein Militärflugplatz errichtet, der in der Zeit der Besatzung neben...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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