Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alarichstraße 12-17, 12105 Berlin |
Telefon: | 030902776203 |
Fax: | 030902774881 |
E-Mail: | sportamt@ba-ts.berlin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Boddinstr. 34, 12053 Berlin |
Telefon: | 030115 |
E-Mail: | post@bezirksamt-neukoelln.de |
Anschrift: | Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin |
Telefon: | 030902914505 |
Fax: | 030902914510 |
E-Mail: | sportamt@charlottenburg-wilmersdorf.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin |
Telefon: | 030901826002 |
Fax: | 030901826025 |
E-Mail: | sportamt@ba-mitte.berlin.de |
Anschrift: | Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin |
Telefon: | 030902984627 |
Fax: | 030902983170 |
E-Mail: | schulsport@ba-fk.berlin.de |
Anschrift: | Fröbelstr. 17, 13405 Berlin |
Telefon: | 030902955191 |
Fax: | 030902955413 |
E-Mail: | poststelle@ba-pankow.berlin.de |
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Der Stadtteil wurde erstmals im Jahr 1373 in einer Urkunde erwähnt. Überregionale Bekanntheit erlangte Mariendorf durch die Trabrennbahn. Durch die verkehrsgünstige Lage an der B96 und die Verbindung an...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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