Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bürgermeisterstraße 25, 16321 Bernau |
Telefon: | 033383650 |
Fax: | 03338365105 |
E-Mail: | standesamt@bernau-bei-berlin.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 16225 Eberswalde |
Telefon: | 033342140 |
Fax: | 033342141192 |
E-Mail: | kreisverwaltung@kvbarnim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schönower Str. 105, 16341 Panketal |
Telefon: | 03094511104 |
Fax: | 03094511199 |
E-Mail: | poststelle@panketal.de |
Anschrift: | Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz |
Telefon: | 033397360451 |
Fax: | 033397360160 |
E-Mail: | gemeinde@wandlitz.de |
Anschrift: | Lindenberger Straße 1, 16356 Ahrensfelde |
Telefon: | 030936900166 |
Fax: | 03093690069 |
E-Mail: | info@gemeinde-ahrensfelde.de |
Anschrift: | Am Markt 5, 16356 Werneuchen |
Telefon: | 03339881616 |
Fax: | 033398816516 |
Anschrift: | Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin |
Telefon: | 030115 |
Fax: | 030902963559 |
E-Mail: | post.standesamt@lichtenberg.berlin.de |
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Bernau liegt ca. 10 km nordöstlich von Berlin im Landkreis Barnim. Nach einer Sage wurde die Stadt 1140 vom Askanier Albrecht der Bär gegründet. Sehr bekannt ist Bernau für das berühmte Bernauer Bier...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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