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Friedhofsämter in Halbe - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Markt 9, 15755 Teupitz
Telefon:03376668951
Fax:03376668958
E-Mail:nadine.manke@amt-schenkenlaendchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Halbe

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Friedhofsverwaltung Baruth/Mark
14.22 km von Halbe
Anschrift:Ernst-Thälmann-Platz 4, 15837 Baruth/Mark
Telefon:03370497214
Fax:03370497259
E-Mail:info@stadt-baruth-mark.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
Do 9.00-12.00 und 13.00 - 18.00 Uhr
Anschrift:Markt 1, 15938 Golßen
Telefon:035452384316
Fax:03545238424
E-Mail:amt@unterspreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(0)
Friedhofsverwaltung Bestensee
17.08 km von Halbe
Anschrift:Eichhornstr. 4-5, 15741 Bestensee
Telefon:0337639980
Fax:03376363489
E-Mail:buergerbuero@bestensee.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bergstraße 8a, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon:03546790
Fax:03546792560
E-Mail:friedhofsverwaltung@luebben.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
(1)
Friedhofsverwaltung Am Mellensee
21.91 km von Halbe
Anschrift:Zossener Str. 21c, 15838 Am Mellensee
Telefon:03370395931
Fax:03370395969
E-Mail:reichert@mellensee.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Friedhofsamt Halbe
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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