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Finanzamt Königs Wusterhausen

Max-Werner-Straße 9, 15711 Königs Wusterhausen

(3.2 Sterne, 11 Bewertungen)
Telefon:03375275136
Fax:03375275103
E-Mail:poststelle.fa-koenigs-wusterhausen@fa.brandenburg.de
Öffnungszeiten:Mo Do Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
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Sie möchten den Vordruck für die Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt in Königs Wusterhausen persönlich abholen oder Ihre Steuererklärung persönlich einreichen? Der Besuch beim Finanzamt sollte in letzterem Fall besonders gut vorbereitet sein, denn sehr viele Unterlagen sind als Nachweise der Steuererklärung beizufügen. Daher finden Sie an dieser Stelle neben weiteren Infos auch die Adresse und Öffnungszeiten des für Sie zuständigen Finanzamtes.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Finanzamt-FAQ

Weitere Fragen

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Finanzamt Königs Wusterhausen: Informationen zu Finanzamt Königs Wusterhausen

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Finanzamt Königs Wusterhausen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Finanzamt Königs Wusterhausen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Rechtliche Hinweise
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Finanzamt Königs Wusterhausen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.