Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 8, 15749 Mittenwalde |
Telefon: | 03376489854 |
Fax: | 03376489823 |
E-Mail: | post@mittenwalde.de |
Anschrift: | Brückenstraße 41, 15711 Königs Wusterhausen |
Telefon: | 03375262421 |
Fax: | 03375262422 |
E-Mail: | bauordnungsamt@dahme-spreewald.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 23, 15711 Königs Wusterhausen |
Telefon: | 03375273303 |
Fax: | 0337527339303 |
E-Mail: | peter.wachholz@stadt-kw.de |
Anschrift: | Marktplatz 20/21, 15806 Zossen |
Telefon: | 033773040562 |
Fax: | 033773040762 |
E-Mail: | service@svzossen.brandenburg.de |
Anschrift: | Seebadallee 30, 15834 Rangsdorf |
Telefon: | 03370823674 |
Fax: | 03370823621 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@gv-rangsdorf.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 36, 15745 Wildau |
Telefon: | 033755054202 |
Fax: | 03375505471 |
E-Mail: | b.pohl@wildau.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 4, 15827 Blankenfelde |
Telefon: | 03379333263 |
Fax: | 03379333100 |
E-Mail: | gemeindeplanungsamt@blankenfelde-mahlow.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Mittenwalde im Landkreis Dahme-Spreewald liegt ca. 35 km südlich von Berlin. Im Hochmittelalter war Mittenwalde ein Herrschaftszentrum der Wettiner auf dem Teltow. Gegliedert ist Mittenwalde in Brusendorf...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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