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Gewerbeämter in Spreewaldheide - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(7)
Gewerbeamt
12.15 km von Spreewaldheide
Anschrift:Markt 4, 15868 Lieberose
Telefon:03547586361
Fax:03547586378
E-Mail:amt@lieberose-oberspreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-11:30 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 14-16 Uhr
(6)
Gewerbeamt des Landkreises
16.27 km von Spreewaldheide
Anschrift:Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon:03375200
Fax:03375201555
E-Mail:info@dahme-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Spreewaldheide

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Gewerbeamt
11.71 km von Spreewaldheide
Anschrift:Schlossstr. 13 a, 15913 Märkische Heide
Telefon:03547185143
Fax:03547185155
E-Mail:info@maerkische-heide.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald)
Telefon:03560368231
Fax:03560368222
E-Mail:info@amt-burg-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
(6)
Gewerbeamt
14.44 km von Spreewaldheide
Anschrift:Kirchplatz 1, 03222 Lübbenau/Spreewald
Telefon:0354285175
Fax:0354285501
E-Mail:gewerbe@luebbenau-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(11)
Gewerbeamt
16.27 km von Spreewaldheide
Anschrift:Poststraße 5, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon:03546792511
Fax:03546792550
E-Mail:gewerbeamt@luebben.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
(3)
Gewerbeamt
19.12 km von Spreewaldheide
Anschrift:Schlossstraße 10, 03226 Vetschau
Telefon:03543377733
Fax:0354337779010
E-Mail:stadtverwaltung@vetschau.com
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 u 13.30-17.30 Uhr, Do 9.00-12.00 u 13.30-15.30 Uhr, Fr 9.00-13.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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