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Anschrift: | Berliner Straße 1, 03238 Finsterwalde |
Telefon: | 03531719400 |
Fax: | 03531719401 |
E-Mail: | service.in.finsterwalde@drv-berlin-brandenburg.de |
Anschrift: | Waldstraße 18a, 04924 Bad Liebenwerda |
Telefon: | 035035547890 |
E-Mail: | service.in.bad-liebenwerda@drv-berlin-brandenburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlendamm 11, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 0337524120 |
Fax: | 03546274399 |
E-Mail: | service.in.luebben@drv-berlin-brandenburg.de |
Anschrift: | Käthe-Kollwitz-Straße 71, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 0337164310 |
Fax: | 03371643129 |
E-Mail: | service.in.luckenwalde@drv-berlin-brandenburg.de |
Anschrift: | Am Neumarkt 2, 01968 Senftenberg |
Telefon: | 08003007009 |
Fax: | 03573700105 |
E-Mail: | cottbus@kbs.de |
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Lebusa im Landkreis Elbe-Elster ist gegliedert in Körba, Lebusa und Freileben. Sehr sehenswert sind die Barockkirche Lebusa, welche eine Orgel von Gottfried Silbermann beherbergt, und die restaurierte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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