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Lohnsteuerhilfe Brieselang

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033232 38281, 14656 Brieselang
Telefon:03323238281
Fax:03323220381
E-Mail:nicola.gerlach-stein@vlh.de
Anschrift:Birkenstr. 2A, 14641 Wustermark
Telefon:033234247200
Fax:033234247201
E-Mail:achim.reusch@steuerverbund.de
Sprechzeiten:Termine nach Vereinbarung.
Anschrift:033234 88920, 14641 Wustermark
Telefon:03323488920
Fax:03323460085
E-Mail:annett.oehlschlaeger@vlh.de
Anschrift:03322 4019861, 14612 Falkensee
Telefon:033224019861
E-Mail:anita.thiel@vlh.de
Anschrift:03322 206112, 14612 Falkensee
Telefon:03322206112
Fax:03322206112
E-Mail:elke.gasch@vlh.de
Anschrift:03322 425343, 14621 Schönwalde-Glien
Telefon:03322425343
Fax:03322425345
E-Mail:ronald.seidel@vlh.de
Anschrift:033233 82014, 14669 Ketzin
Telefon:03323382014
E-Mail:detlef.sohlau@vlh.de
Anschrift:Wegscheider Str. 11, 13587 Berlin
Telefon:03301205226
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Anschrift:Wilhelmstr. 163, 13595 Berlin
Telefon:03035105567
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E-Mail:viola.blenkle@vlh.de
Anschrift:Neuendorfstr. 15b, 16761 Hennigsdorf
Telefon:033025497649
Fax:033025497649
E-Mail:manuela.scholz@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Brieselang? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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