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Lohnsteuerhilfe Gollenberg (Havelland)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033875 30201, 14728 Rhinow
Telefon:03387530201
E-Mail:astra.knobloch@vlh.de
Anschrift:03385 5200102, 14712 Rathenow
Telefon:033855200102
Fax:033855200101
E-Mail:silvia.wiese@vlh.de
Anschrift:Lohmer Dorfstr. 44, 16845 Zernitz-Lohm
Telefon:03397380990
Fax:03397380990
E-Mail:anke.schoenhoff@vlh.de
Anschrift:033237 89958, 14641 Paulinenaue
Telefon:03323789958
E-Mail:gabriele.hentschel@vlh.de
Anschrift:Pritzwalker Str. 2, 39539 Havelberg
Telefon:03938780608
Fax:03938779090
E-Mail:christina.richter@vlh.de
Anschrift:Maxim-Gorki-Str. 57, 16866 Kyritz
Telefon:033971866410
Fax:033971866411
E-Mail:baerbel.oschmann@vlh.de
Anschrift:033834 50296, 14798 Havelsee
Telefon:03383450296
Fax:03383440210
E-Mail:katrein.meissner@vlh.de
Anschrift:Töpferstr. 4, 39596 Arneburg
Telefon:0393212566
E-Mail:kerstin.koch@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 16, 39524 Schönhausen
Telefon:03932338044
Fax:03932338225
E-Mail:brunhilde.tannhaeuser@vlh.de
Anschrift:03381 6059887, 14770 Brandenburg/Havel
Telefon:033816059887
E-Mail:anja.mittag@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Gollenberg (Havelland)? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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