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Gewerbeämter in Ketzin - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(5)
Gewerbeamt
3.57 km von Ketzin
Anschrift:Rathausstraße 7, 14669 Ketzin
Telefon:033233720114
Fax:033233720199
E-Mail:sebastian.neumann@ketzin.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 und 14-16 Uhr sowie Do 8-12 und 14-18 Uhr und nach Vereinbarung
(26)
Gewerbeamt
10.97 km von Ketzin
Anschrift:Rathausplatz 1, 14641 Nauen
Telefon:03321408315
Fax:033214467333
E-Mail:gewerbe@nauen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Ketzin

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Gewerbeamt
8.42 km von Ketzin
Anschrift:Hoppenrader Allee 1, 14641 Wustermark
Telefon:033234730
Fax:03323473250
E-Mail:info@wustermark.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Do 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
(8)
Gewerbeamt
13.88 km von Ketzin
Anschrift:Am Markt 3, 14656 Brieselang
Telefon:0332323380
Fax:03323233887
E-Mail:info@gemeindebrieselang.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 13-16:30 Uhr
(13)
Gewerbeamt
15.93 km von Ketzin
Anschrift:Wilmsstr. 41, 14624 Dallgow-Döberitz
Telefon:03322298456
Fax:03322298411
E-Mail:gemeinde@dallgow.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 und 15-18 Uhr
Do 7:30-12 und 13-15 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(17)
Gewerbeamt
16.57 km von Ketzin
Anschrift:Kirchstraße 6/7, 14542 Werder (Havel)
Telefon:03327783344
Fax:03327783159
E-Mail:gewerbe@werder-havel.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 7-12 Uhr
(55)
Gewerbeaufsichtsamt
19.27 km von Ketzin
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam
Telefon:03312891690
Fax:03312891701
E-Mail:Poststelle@Rathaus.Potsdam.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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