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Lohnsteuerhilfe Bad Freienwalde

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Waldstr. 20, 16259 Bad Freienwalde
Telefon:033442367
E-Mail:ulrike.klopsch@vlh.de
Anschrift:Wilhelmstr. 15, 16269 Wriezen
Telefon:033456725573
Fax:033456725574
E-Mail:annette.hanne@vlh.de
Anschrift:033433 57189, 15377 Buckow
Telefon:03343357189
Fax:03343356609
E-Mail:uwe.gergs@vlh.de
Anschrift:Schumannstr. 26, 16359 Biesenthal
Telefon:03337451261
E-Mail:sigrid.sandfort@vlh.de
Anschrift:033438 14337, 15345 Altlandsberg
Telefon:03343814337
Fax:033438166831
E-Mail:sabrina.kleinschmidt@vlh.de
Anschrift:Am Mahlbusen 37, 16321 Bernau
Telefon:03338762837
Fax:033383750051
E-Mail:sabine.srokos@vlh.de
Anschrift:033434 71389, 15378 Hennickendorf
Telefon:03343471389
Fax:03343445837
E-Mail:katrin.bauer@vlh.de
Anschrift:Theodor-Fontane-Str. 44, 16321 Bernau
Telefon:03338459437
Fax:03338459438
E-Mail:silke.holland@vlh.de
Anschrift:030 99497872, 15366 Hönow
Telefon:03099497872
E-Mail:juergen.gabelin@vlh.de
Anschrift:033638 4594, 15562 Rüdersdorf
Telefon:0336384594
Fax:0336384310
E-Mail:manuela.kuban@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Bad Freienwalde? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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