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Lohnsteuerhilfe Lindendorf

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033479 4049, 15328 Küstrin-Kietz
Telefon:0334794049
E-Mail:heidrun.liebing@vlh.de
Anschrift:0335 525358, 15230 Frankfurt/Oder
Telefon:0335525358
Fax:03358694831
E-Mail:margit.boenisch@vlh.de
Anschrift:033433 57189, 15377 Buckow
Telefon:03343357189
Fax:03343356609
E-Mail:uwe.gergs@vlh.de
Anschrift:03361 693413, 15517 Fürstenwalde
Telefon:03361693413
Fax:03361301026
E-Mail:andy.pankow@vlh.de
Anschrift:033609 36147, 15295 Groß-Lindow
Telefon:03360936147
E-Mail:kerstin.schaefer_los@vlh.de
Anschrift:Wilhelmstr. 15, 16269 Wriezen
Telefon:033456725573
Fax:033456725574
E-Mail:annette.hanne@vlh.de
Anschrift:03364 731745, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon:03364731745
Fax:03358694830
E-Mail:margit.boenisch@vlh.de
Anschrift:03364 7738430, 15890 Eisenhüttenstadt
Telefon:033647738430
Fax:033647738432
E-Mail:kerstin.schaefer_los@vlh.de
Anschrift:03366 520303, 15848 Beeskow
Telefon:03366520303
E-Mail:annett.grafe@vlh.de
Anschrift:Waldstr. 20, 16259 Bad Freienwalde
Telefon:033442367
E-Mail:ulrike.klopsch@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Lindendorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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