Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Biotop 12, 15344 Strausberg |
Telefon: | 033468507171 |
Fax: | 033468507179 |
E-Mail: | strassenverkehrsamt@landkreismol.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schkopauer Ring 2, 12681 Berlin |
Telefon: | 030902937620 |
Fax: | 030902937506 |
E-Mail: | sondernutzung_ag@ba-mh.berlin.de |
Anschrift: | Neue Krugallee 4, 12459 Berlin |
Telefon: | 030902970 |
Fax: | 030902974631 |
E-Mail: | SGA-SVB@ba-tk.berlin.de |
Anschrift: | Frankfurter Allee 35/37, 10247 Berlin |
Telefon: | 030115 |
E-Mail: | tiefgruen@ba-fk.berlin.de |
Anschrift: | Fröbelstr. 17, 10405 Berlin |
Telefon: | 030902955418 |
Fax: | 030902955428 |
E-Mail: | svb@ba-pankow.berlin.de |
Anschrift: | Gradestr. 36, 12347 Berlin |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 030902393850 |
E-Mail: | post@bezirksamt-neukoelln.de |
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Neuenhagen bei Berlin liegt im Landkreis Märkisch-Oderland, am östlichen Stadtrand Berlins. Sehenswert ist das 1925 erbaute Rathaus, die um 1250 erbaute Dorfkirche sowie die Neuenhagener Trainerbahn. Der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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