Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Puschkinplatz 12, 15306 Seelow |
Telefon: | 033468500 |
Fax: | 03346420 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Premnitzer Straße 13, 12681 Berlin |
Telefon: | 030902936224 |
Fax: | 030902936205 |
E-Mail: | wohngeld@ba-mh.berlin.de |
Anschrift: | Hans-Striegelski-Straße 5, 15562 Rüdersdorf bei Berlin |
Telefon: | 033638850 |
Fax: | 0336382602 |
E-Mail: | buergerbuero@ruedersdorf.de |
Anschrift: | Alt-Köpenick 21, 12489 Berlin |
Telefon: | 030902970 |
Fax: | 030902972626 |
E-Mail: | post@ba-tk.berlin.de |
Anschrift: | Friedrichstraße 6-8, 15537 Erkner |
Telefon: | 03362795222 |
Fax: | 03362795255 |
E-Mail: | post@erkner.de |
Anschrift: | Egon-Erwin-Kisch-Str. 106, 13059 Berlin |
Telefon: | 030902960 |
Fax: | 030902964609 |
E-Mail: | post.wohnungsamt@lichtenberg.berlin.de |
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Neuenhagen bei Berlin liegt im Landkreis Märkisch-Oderland, am östlichen Stadtrand Berlins. Sehenswert ist das 1925 erbaute Rathaus, die um 1250 erbaute Dorfkirche sowie die Neuenhagener Trainerbahn. Der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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