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Hochbauämter in Neulewin - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Bauamt - Hochbau
9.82 km von Neulewin
Anschrift:Freienwalder Strasse 48, 16269 Wriezen
Telefon:03345639925
Fax:03345634843
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 8.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Do 8.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Anschrift:Klosterstr. 14, 15344 Strausberg
Telefon:033468507510
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neulewin

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Hochbauamt
9.59 km von Neulewin
Anschrift:Freienwalder Straße 50, 16269 Wriezen
Telefon:03345649166
Fax:03345649400
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Und 13-15.30 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(2)
Bauverwaltung
10.74 km von Neulewin
Anschrift:Bahnhofstraße 30 a, 15324 Letschin
Telefon:033475605939
Fax:033475279
E-Mail:bauverwaltung@letschin.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr sowie Fr 9-11 Uhr
(1)
Hochbauamt
18.14 km von Neulewin
Anschrift:Karl-Marx-Straße 1, 16259 Bad Freienwalde
Telefon:03344412124
Fax:03344412153
E-Mail:a.goschin@bad-freienwalde.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Do 13.00-16.00 Uhr, Fr 9.00-11.00 Uhr
(0)
Hochbauamt Amt Seelow-Land
22.13 km von Neulewin
Anschrift:Küstriner Straße 67, 15306 Seelow
Telefon:03346804937
Fax:0334688805
E-Mail:info@amt-seelow-land.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
(2)
Bauamt - Hochbau/Tiefbau
22.37 km von Neulewin
Anschrift:Seelower Str. 14, 15328 Golzow
Telefon:03347266939
Fax:03347266913
E-Mail:sekretariat@amt-golzow.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Neulewin
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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