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Anschrift: | Freienwalder Strasse 48, 16269 Wriezen |
Telefon: | 03345639925 |
Fax: | 03345634843 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Klosterstr. 14, 15344 Strausberg |
Telefon: | 033468507510 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Freienwalder Straße 50, 16269 Wriezen |
Telefon: | 03345649166 |
Fax: | 03345649400 |
Anschrift: | Bahnhofstraße 30 a, 15324 Letschin |
Telefon: | 033475605939 |
Fax: | 033475279 |
E-Mail: | bauverwaltung@letschin.de |
Anschrift: | Hauptstraße 1, 15377 Buckow |
Telefon: | 033433150211 |
Fax: | 033433150190 |
Anschrift: | Küstriner Straße 67, 15306 Seelow |
Telefon: | 03346804937 |
Fax: | 0334688805 |
E-Mail: | info@amt-seelow-land.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 1, 16259 Bad Freienwalde |
Telefon: | 03344412124 |
Fax: | 03344412153 |
E-Mail: | a.goschin@bad-freienwalde.de |
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Neutrebbin im Landkreis Märkisch-Oderland entstand 1755 mit der Trockenlegung des Oderbruchs unter Friedrich II. Sehenswert sind das Denkmal zu Ehren Friedrichs II. im Zentrum Neutrebbins sowie die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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