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Ausländerbehörden in Oberbarnim - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(75)
Amt für Ausländerrechtdes Landkreises
29.84 km von Oberbarnim
Anschrift:Puschkinplatz 12, 15306 Seelow
Telefon:033468507270
Fax:03346420
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Oberbarnim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(71)
Landkreis Barnim Ausländerbehörde
30.11 km von Oberbarnim
Anschrift:Heegermühler Straße 75, 16225 Eberswalde
Telefon:033342141406
Fax:033342141192
E-Mail:kreisverwaltung@kvbarnim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(104)
Ausländerbehörde Barnim
30.11 km von Oberbarnim
Anschrift:Am Markt 1, 16225 Eberswalde
Telefon:033342141406
Fax:033342142406
E-Mail:auslaenderbehoerde@kvbarnim.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(104)
Ausländerbehörde des Kreise Dahme-Spreewald
38.79 km von Oberbarnim
Anschrift:Schulweg 1 b, 15711 Königs Wusterhausen, Stadt
Telefon:03375262106
Fax:03375262108
E-Mail:abh@dahme-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(353)
Ausländerbehörde - Zuwanderung
40.65 km von Oberbarnim
Anschrift:Friedrich-Krause-Ufer 24, 13353 Berlin
Telefon:030902694310
Fax:030902694309
E-Mail:abh@labo.berlin.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(51)
Ausländerbehörde
49.35 km von Oberbarnim
Anschrift:Logenstraße 7, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon:03355523307
Fax:03355523399
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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