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Gerichtsvollzieher in Zeschdorf - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(17)
Obergerichtsvollzieher Scheidt
40.18 km von Zeschdorf
Anschrift:Kirschallee 39, 15344 Strausberg 
Telefon:033413565279
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr
Mi 14-15 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieher Hellmich
40.51 km von Zeschdorf
Anschrift:Garzauer Chaussee 1a, 15344 Strausberg 
Telefon:03341308657
Sprechzeiten:Mo 10-14 Uhr
Di 14-16 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieherin Pfuller-Irmscher
41.19 km von Zeschdorf
Anschrift:Hegermühlenstr. 9c, 15344 Strausberg 
Telefon:03341217397
Sprechzeiten:Mi 15-16 Uhr
Do 9-10 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Körner
41.19 km von Zeschdorf
Anschrift:Große Straße 36, 15344 Strausberg 
Telefon:01716408290
Sprechzeiten:Mi 15-16 Uhr
Fr 12-13 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieherin Kuhlke
41.36 km von Zeschdorf
Anschrift:Hegermühlenstr. 58, 15344 Strausberg 
Telefon:03341306959
Sprechzeiten:Mi 17-18 Uhr
Do 9-10 Uhr
(18)
Gerichtsvollzieher Kießling
41.65 km von Zeschdorf
Anschrift:Große Str. 36, 15344 Strausberg 
Telefon:03341216011
Sprechzeiten:Do 17-18 Uhr
Fr 10-11 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Fries
47.61 km von Zeschdorf
Anschrift:Beethovenstr. 22a, 16259 Bad Freienwalde
Telefon:03344331196
Sprechzeiten:Di+Do 10-12 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Kasuch
48.74 km von Zeschdorf
Anschrift:Karl-Marx-Str. 21, 16259 Bad Freienwalde
Telefon:033443349353
Fax:033443349355
Sprechzeiten:Di+Do 10-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Zeschdorf? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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