Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 20, 16559 Liebenwalde |
Telefon: | 03305480523 |
Fax: | 03305480570 |
E-Mail: | personenstandswesen@liebenwalde.de |
Anschrift: | Mittelstraße 16, 16515 Oranienburg |
Telefon: | 033016013025 |
Fax: | 033016013009 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Prenzlauer Chaussee 157, 16348 Wandlitz |
Telefon: | 033397360451 |
Fax: | 033397360160 |
E-Mail: | gemeinde@wandlitz.de |
Anschrift: | Falkenthaler Chaussee 1, 16792 Zehdenick |
Telefon: | 033074684158 |
Fax: | 033074684178 |
E-Mail: | stadtverwaltung@zehdenick.de |
Anschrift: | Schlossplatz 1, 16515 Oranienburg |
Telefon: | 03301600692 |
Fax: | 0330160099692 |
E-Mail: | info@oranienburg.de |
Anschrift: | Erzbergerplatz 1, 16244 Schorfheide |
Telefon: | 03335453445 |
Fax: | 03335453444 |
E-Mail: | standesamt@gemeinde-schorfheide.de |
Anschrift: | Baustraße 56, 16775 Gransee |
Telefon: | 03306751304 |
Fax: | 03306751102 |
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Liebenwalde im Landkreis Oberhavel liegt 16 km nordöstlich von Oranienburg. Schon um 1200 errichteten Askanier eine Burg an diesem Ort und 1244 wurde Liebenwalde erstmals urkundlich erwähnt. Ein Besuch des...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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