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Pressestellen in Großkmehlen - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Amt Ortrand
2.39 km von Großkmehlen
Anschrift:Altmarkt 1, 01990 Ortrand
Telefon:035755605217
Fax:035755605230
E-Mail:post@amt-ortrand.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Oberspreewald-Lausitz
24.45 km von Großkmehlen
Anschrift:Dubinaweg 1, 01968 Senftenberg
Telefon:035738701003
Fax:035738701010
E-Mail:pressestelle@osl-online.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Großkmehlen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Str. der MTS 11, 01561 Schönfeld
Telefon:035248834100
Fax:035248834128
E-Mail:sekretariat@gemeinde-schoenfeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kamenzer Str. 25, 01561 Thiendorf
Telefon:03524884011
Fax:03524884020
E-Mail:post@thiendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
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Pressestelle Lauchhammer
10.43 km von Großkmehlen
Anschrift:Liebenwerdaer Str. 69, 01979 Lauchhammer
Telefon:03574488484
Fax:035744674010
E-Mail:info@lauchhammer.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(0)
Pressestelle Amt Schradenland
11.32 km von Großkmehlen
Anschrift:Großenhainer Str. 25, 04932 Gröden
Telefon:03534376211
Fax:035343512
E-Mail:info@amt-schradenland.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 und 13-18 Uhr
Do 9-12 und 13-15:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
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Pressestelle Amt Plessa
12 km von Großkmehlen
Anschrift:Steinweg 6, 04928 Plessa
Telefon:03533480644
Fax:035335213
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Fr 8:30-13 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Großkmehlen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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