Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bergstraße 2, 16818 Walsleben |
Telefon: | 03392067520 |
Fax: | 03392067516 |
E-Mail: | info@amt-temnitz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Liebknecht-Str. 33/34, 16816 Neuruppin |
Telefon: | 03391355143 |
E-Mail: | stadt@stadtneuruppin.de |
Anschrift: | Joh.-Seb-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin |
Telefon: | 033932595200 |
Fax: | 03393270314 |
E-Mail: | s.mohaupt@gemeinde-fehrbellin.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 16868 Wusterhausen (Dosse) |
Telefon: | 03397987712 |
Fax: | 03397987740 |
E-Mail: | kaminski@wusterhausen.de |
Anschrift: | Straße des Friedens 20, 16835 Lindow (Mark) |
Telefon: | 03393389631 |
Fax: | 03393372907 |
E-Mail: | webmaster@amt-lindow-mark.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 6, 16845 Neustadt (Dosse) |
Telefon: | 03397095222 |
Fax: | 03397095223 |
E-Mail: | amt@neustadt-dosse.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Dabergotz liegt ca. 5km westlich von Neuruppin auf der Ruppiner Platte. Die Kirche von Dabergotz wurde in Feldsteinen errichtet und verfügt über einen bemerkenswerten Westturm mit geschnürter Zelthaube.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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