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Lohnsteuerhilfe Potsdam-Mittelmark

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033204 34559, 14547 Beelitz
Telefon:03320434559
Fax:03320440085
E-Mail:uwe.rauhoeft@vlh.de
Anschrift:033845 30697, 14822 Borkwalde
Telefon:03384530697
E-Mail:michaela.strohm@vlh.de
Anschrift:033209 84974, 14548 Schwielowsee
Telefon:03320984974
Fax:03320984975
E-Mail:joerg.seewald@vlh.de
Anschrift:03382 701306, 14797 Kloster Lehnin
Telefon:03382701306
Fax:03382704256
E-Mail:dirk.jeran@vlh.de
Anschrift:03327 43364, 14542 Werder
Telefon:0332743364
E-Mail:doris.manzke@vlh.de
Anschrift:03327 798864, 14542 Werder
Telefon:03327798864
E-Mail:gundula.koschinsky@vlh.de
Anschrift:03327 732038, 14542 Werder
Telefon:03327732038
Fax:03327732053
E-Mail:lutz.berthold@vlh.de
Anschrift:033200 82646, 14558 Nuthetal
Telefon:03320082646
Fax:03320085635
E-Mail:petra.fritzsche@vlh.de
Anschrift:033748 215398, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:033748215398
E-Mail:vivien.stolze-lange@vlh.de
Anschrift:033748 12709, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:03374812709
Fax:03374812709
E-Mail:elke.lucke@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe im Landkreis Potsdam-Mittelmark? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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