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Lohnsteuerhilfe Planetal

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Anschrift:033841 38323, 14806 Bad Belzig
Telefon:03384138323
Fax:03384138324
E-Mail:guenter.schulz@vlh.de
Anschrift:033841 33319, 14806 Bad Belzig
Telefon:03384133319
E-Mail:birgit.deichgraeber@vlh.de
Anschrift:033748 215398, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:033748215398
E-Mail:vivien.stolze-lange@vlh.de
Anschrift:033748 12709, 14929 Treuenbrietzen
Telefon:03374812709
Fax:03374812709
E-Mail:elke.lucke@vlh.de
Anschrift:033849 900270, 14827 Wiesenburg
Telefon:033849900270
Fax:033849900270
E-Mail:karin.sauerbier@vlh.de
Anschrift:033849 51845, 14827 Wiesenburg
Telefon:03384951845
Fax:033849900154
E-Mail:anita.schulze@vlh.de
Anschrift:033845 30697, 14822 Borkwalde
Telefon:03384530697
E-Mail:michaela.strohm@vlh.de
Anschrift:033847 41267, 14828 Goerzke
Telefon:03384741267
Fax:03384790842
E-Mail:elke.senst@vlh.de
Anschrift:03382 701306, 14797 Kloster Lehnin
Telefon:03382701306
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Telefon:03320434559
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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