Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | August-Bebel-Straße 10, 14789 Wusterwitz |
Telefon: | 03383966928 |
Fax: | 03383966931 |
E-Mail: | ordnungsangelegenheiten@amt-wusterwitz.de |
Anschrift: | Am Gutshof 1-7, 14542 Werder (Havel) |
Telefon: | 03327739201 |
E-Mail: | fb2@potsdam-mittelmark.de |
Anschrift: | Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow |
Telefon: | 0332038772161 |
Fax: | 0332038772999 |
E-Mail: | ordnungsamt@kleinmachnow.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Nicolaiplatz 30, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381583280 |
Fax: | 03381583299 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Chausseestraße 33 b, 14778 Beetzsee |
Telefon: | 03381799911 |
Fax: | 03381799940 |
E-Mail: | info@amt-beetzsee.de |
Anschrift: | Mühlentor 15 a, 14793 Ziesar |
Telefon: | 033830654106 |
Fax: | 033830282 |
E-Mail: | amt@ziesar.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 39307 Genthin |
Telefon: | 03933876204 |
Fax: | 03933876140 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-genthin.de |
Anschrift: | Friedensstraße 86, 14715 Milower Land |
Telefon: | 03386270917 |
Fax: | 03386270930 |
E-Mail: | gemeinde@milowerland.de |
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Wusterwitz ist am Ufer des Wusterwitzer Sees am Rande des Havellandes gelegen. Die Seepromenade, der Park und der historische Kirchenbau sind attraktiv für Besucher.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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