Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Chausseestr. 17, 3058 Neuhausen/Spree |
Telefon: | 03560540101 |
Anschrift: | Schlossstr. 1, 3058 Neuhausen/Spree |
Anschrift: | Komptendorfer Dorfstr. 13, 3058 Neuhausen/Spree |
Telefon: | 035605388 |
Anschrift: | Am alten Weinberg 2, 7751 Jena |
Telefon: | 03641607200 |
E-Mail: | leutratal@awo-jena-weimar.de |
Anschrift: | Kreußlerstr. 2, 7745 Jena |
Telefon: | 03641615488 |
E-Mail: | kita-zwergenhaus@twsd-tt.de |
Anschrift: | Hauptstr. 22, 3149 Wiesengrund |
Telefon: | 035695261 |
Anschrift: | Lindenallee 14, 3130 Hornow-Wadelsdorf |
Telefon: | 035698438 |
Anschrift: | Feldstr. 4, 3130 Spremberg |
Telefon: | 03563608827 |
Fax: | 03563608829 |
Anschrift: | Ringstr. 16, 3130 Groß Luja |
Telefon: | 035633541 |
E-Mail: | kita.luja@asf-brandenburg.de |
Neuhausen/Spree im Landkreis Spree-Neiße liegt nahe der Landesgrenze zu Polen im äußersten Südosten Brandenburgs. Ein Besuch des Stausees sowie das nahe gelegenen Fürst-Pückler-Landschaftsparkes in Bad...
mehrEin Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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