Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald) |
Telefon: | 03560368242 |
Fax: | 03560368241 |
E-Mail: | info@amt-burg-spreewald.de |
Anschrift: | Schulweg 1, 03130 Hornow |
Telefon: | 035600368770 |
Fax: | 035698368716 |
E-Mail: | u.eppinger@amt-doebern-land.de |
Anschrift: | Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz) |
Telefon: | 0356298616301 |
Fax: | 0356298616388 |
E-Mail: | bauordnungsamt@lkspn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Berliner Str. 19, 03099 Kolkwitz |
Telefon: | 03552930047 |
Fax: | 03552930099 |
E-Mail: | gemeinde-kolkwitz@t-online.de |
Anschrift: | Schlossstraße 10, 03226 Vetschau |
Telefon: | 03543377714 |
Fax: | 0354337779010 |
E-Mail: | stadtverwaltung@vetschau.com |
Anschrift: | Karl- Marx- Straße 67, 03044 Cottbus |
Telefon: | 03556124315 |
Fax: | 0355612134303 |
E-Mail: | bauordnungsamt@cottbus.de |
Anschrift: | Schulstraße 6, 03185 Peitz |
Telefon: | 03560138162 |
Fax: | 03560138170 |
E-Mail: | peitz@peitz.de |
Anschrift: | Markt 4, 15868 Lieberose |
Telefon: | 03547586315 |
Fax: | 03547586378 |
E-Mail: | amt@lieberose-oberspreewald.de |
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Schmogrow-Fehrow liegt in der Niederlausitz im Landkreis Spree-Neiße. Der Ort besitzt regionale Bekanntheit für seine Kirmesveranstaltungen, die Fastnachtsfestivitäten sowie das Erntedankfest, welche...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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