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Sozialämter in Werben - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(4)
Sozialamt
3.63 km von Werben
Anschrift:Hauptstraße 46, 03096 Burg (Spreewald)
Telefon:0356036820
Fax:03560368222
E-Mail:info@amt-burg-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
Anschrift:Heinrich-Heine-Straße 1, 03149 Forst (Lausitz)
Telefon:0356298615001
Fax:0356298615088
E-Mail:sozialamt@lkspn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Werben

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Sozialamt
8.47 km von Werben
Anschrift:Schlossstraße 10, 03226 Vetschau
Telefon:03543377736
Fax:0354337779010
E-Mail:stadtverwaltung@vetschau.com
Öffnungs­zeiten:Di 9.00-12.00 u 13.30-17.30 Uhr, Do 9.00-12.00 u 13.30-15.30 Uhr, Fr 9.00-13.00 Uhr
(13)
Sozialamt
12.37 km von Werben
Anschrift:Thiemstraße 37, 03050 Cottbus
Telefon:03556124800
Fax:0355612134801
E-Mail:sozialamt@cottbus.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 9-12 Uhr
Do 13-18 Uhr
(4)
Sozialamt
18.17 km von Werben
Anschrift:Spremberger Straße 61, 03116 Drebkau
Telefon:0356025620
Fax:03560256260
E-Mail:sekretariat@drebkau.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di+Do 9-12 Uhr und 13:30-17 Uhr
(44)
Sozialamt des Landkreises
24.49 km von Werben
Anschrift:Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald)
Telefon:03375200
Fax:03375201256
E-Mail:sozialamt@dahme-spreewald.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(5)
Sozialamt
25.47 km von Werben
Anschrift:Poststraße 8, 03119 Welzow
Telefon:03575125045
Fax:03575125022
E-Mail:c.ratajczak@welzow.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-11:30 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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