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Stadtkassen in Brandenburg - Öffnungszeiten (Seite 4)

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Joh.-Seb-Bach-Str. 6, 16833 Fehrbellin
Telefon:033932595222
Fax:03393270314
E-Mail:kasse@gemeinde-fehrbellin.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Anschrift:Annastraße 3, 14532 Stahnsdorf
Telefon:03329646108
Fax:03329646130
E-Mail:gemeinde@stahnsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-15 Uhr
Anschrift:Berliner Allee 7, 14621 Schönwalde-Glien
Telefon:03322248415
Fax:03322248440
E-Mail:hauptamt@schoenwalde-glien.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 15-19 Uhr sowie Do 7:30-12 Uhr
Anschrift:Adolf-Grimme-Ring 10, 14532 Kleinmachnow
Telefon:0332038770
Fax:0332038772999
E-Mail:info@kleinmachnow.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr sowie Do 13-16 Uhr
Anschrift:Marktplatz 1-3, 14513 Teltow
Telefon:033284781228
Fax:033284781191
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Perwenitzer Weg 2, 16727 Oberkrämer
Telefon:03304393250
Fax:03304393239
E-Mail:info@oberkraemer.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 3, 14974 Ludwigsfelde
Telefon:03378827162
Fax:03378827124
E-Mail:stadtkasse@ludwigsfelde.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Mi 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di+Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Markt 1-3, 14959 Trebbin
Telefon:03373184226
Fax:0
E-Mail:rathaus@stadt-trebbin.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Anschrift:Bahnhofstr. 6, 16845 Neustadt (Dosse)
Telefon:03397095220
Fax:03397095223
E-Mail:amt@neustadt-dosse.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Am Markt 1, 16766 Kremmen
Telefon:03305599815
Fax:03305599866
E-Mail:info@kremmen.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 7:30-12 Uhr
31 - 40 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Brandenburg
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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