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Lohnsteuerhilfe Zossen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:033703 70601, 15838 Am Mellensee
Telefon:03370370601
E-Mail:marina.pohl@vlh.de
Anschrift:0160 93602918, 15806 Zossen
Telefon:016093602918
E-Mail:juergen.webner@vlh.de
Anschrift:03377 393521, 15806 Zossen
Telefon:03377393521
Fax:03377393558
E-Mail:dieter.emisch@vlh.de
Anschrift:03379 371323, 15827 Blankenfelde-Mahlow
Telefon:03379371323
Fax:03379979642
E-Mail:friedrun.sass@vlh.de
Anschrift:03375 872960, 15711 Königs Wusterhausen
Telefon:03375872960
Fax:032121287015
E-Mail:dagmar.schumann@vlh.de
Anschrift:03378 512727, 14974 Ludwigsfelde
Telefon:03378512727
E-Mail:matthias.kloss@vlh.de
Anschrift:033731 10935, 14959 Löwendorf
Telefon:03373110935
Fax:03373113377
E-Mail:anett.milius@vlh.de
Anschrift:Schönefelder Weg 1, 12529 Schönefeld
Telefon:03379447629
Fax:03379447629
E-Mail:sabine.henck@vlh.de
Anschrift:Fasanenstr. 35b, 12526 Berlin
Telefon:03062900106
Fax:032222445123
E-Mail:doerte.kuring@vlh.de
Anschrift:Buchbinderweg 18, 12355 Berlin
Telefon:03066920791
Fax:03066920792
E-Mail:heidemarie.waidick@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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