Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kleine Klosterstr. 153, 16307 Gartz (Oder) |
Telefon: | 03333277141 |
Fax: | 03333277151 |
E-Mail: | info@gartz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder |
Telefon: | 03332446253 |
Fax: | 03332446252 |
E-Mail: | finanzen.stadt@schwedt.de |
Anschrift: | Poststr. 25, 17291 Gramzow |
Telefon: | 03986160013 |
Fax: | 03986160060 |
E-Mail: | klehm@amtgramzow.de |
Anschrift: | Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow |
Telefon: | 0397428600 |
Fax: | 03974286015 |
E-Mail: | info@amt-bruessow.de |
Anschrift: | Chausseestr. 30, 17321 Löcknitz |
Telefon: | 03975450125 |
Fax: | 03975450200 |
E-Mail: | amt@amt-lp.de |
Anschrift: | Markt 24, 16278 Angermünde |
Telefon: | 03331260029 |
Fax: | 03331260045 |
E-Mail: | stadt@angermuende.de |
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Gartz (Oder) liegt im Landkreis Uckermark im Nationalpark Unteres Odertal, etwa 30 km südlich von Stettin. Schon 1124 wurde Gartz an der Oder erstmals urkundlich erwähnt, 1249 wurde das Stadtrecht...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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