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Sozialämter in Pinnow (Uckermark) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(23)
Sozialamt des Landkreises
31.49 km von Pinnow (Uckermark)
Anschrift:Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau
Telefon:03984701150
Fax:03984704950
E-Mail:sozialamt@uckermark.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
Do nach Vereinbarung
Fr 8-11:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Pinnow (Uckermark)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Soziales/Kita-/Wohngeldstelle Joachimsthal
24.67 km von Pinnow (Uckermark)
Anschrift:Joachimplatz 1-3, 16247 Joachimsthal
Telefon:03336164613
Fax:033361646613
E-Mail:soziales@amt-joachimsthal.de
Öffnungs­zeiten:Dienstag: 9-12 u. 13-18 Uhr
Donnerstag: 9-12 u. 13-16 Uhr
(72)
Grundsicherungsamt Landkreis Barnim - Sozialamt
30.74 km von Pinnow (Uckermark)
Anschrift:Am Markt 1, 16225 Eberswalde
Telefon:033342141300
Fax:033342142300
E-Mail:kreisverwaltung@kvbarnim.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(32)
Sozialamt des Landkreises
49.12 km von Pinnow (Uckermark)
Anschrift:An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk
Telefon:0383487602001
Fax:03834876092001
E-Mail:sozialamt@kreis-vg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Sozialamt
49.82 km von Pinnow (Uckermark)
Anschrift:Amtstraße 8, 17291 Nordwestuckermark
Telefon:0398524790
Fax:039852479214
E-Mail:kontakt@gemeinde-nordwestuckermark.de
Öffnungs­zeiten:Di-Mi 9-12 Uhr Do 13-18 Uhr
(14)
Sozialamt Stadt Pasewalk
50.37 km von Pinnow (Uckermark)
Anschrift:Am Markt 12, 17309 Pasewalk
Telefon:03973251143
Fax:03973251199
E-Mail:dorit.genz@pasewalk.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 9.00-12.00 Uhr, Di 9.00-12.00 u 14.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 u 13.00-15.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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