Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dorfstr. 22, 17268 Temmen-Ringenwalde |
Telefon: | 039881232 |
Anschrift: | Dorfstr. 110, 16247 Friedrichswalde |
Telefon: | 033367277 |
Anschrift: | Alte Templiner Str. 18, 17268 Milmersdorf |
Telefon: | 039886250 |
E-Mail: | kita-milmersdorf@t-online.de |
Anschrift: | Menzelstr. 2, 16247 Joachimsthal |
Telefon: | 03336536 |
Anschrift: | Brunoldstr. 15c-15b, 16247 Joachimsthal |
Telefon: | 033361267 |
Anschrift: | Bahnhofstr. 35, 16247 Althüttendorf |
Telefon: | 033361828 |
Anschrift: | Wittorfer Straße 130 a - c, 24539 Neumünster |
Telefon: | 04321970390 |
E-Mail: | kinderkrippe@neue-arbeit-region-kern.de |
Anschrift: | Rotdornweg 17, 17268 Templin |
E-Mail: | kita.dreikaesehoch@web.de |
Anschrift: | Seestr. 2, 17268 Templin |
E-Mail: | zauberlehrling@templin.de |
Temmen-Ringenwalde reicht südlich bis an die Schorfheide und befindet sich zwischen Prenzlau, Joachimsthal und Templin. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen der Park des ehemaligen Herrenhauses...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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