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Lohnsteuerhilfe Templin

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Birkenhain 4, 17268 Templin
Telefon:03987409448
Fax:03987409448
E-Mail:andrea.springborn@vlh.de
Anschrift:Am Toten Arm 10, 16798 Fürstenberg
Telefon:03308753670
E-Mail:ramona.schmidt@vlh.de
Anschrift:Dammhaststr. 32, 16792 Zehdenick
Telefon:03307301990
E-Mail:erek.giegler@vlh.de
Anschrift:Boitzenburger Chaussee 23, 17258 Feldberger Seenlandschaft
Telefon:03983121165
Fax:03983122497
E-Mail:birgit.gardlowski@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 15, 16775 Löwenberg
Telefon:03309450815
Fax:03309470128
E-Mail:heidelore.ziegenhagen@vlh.de
Anschrift:Schumannstr. 26, 16359 Biesenthal
Telefon:03337451261
E-Mail:sigrid.sandfort@vlh.de
Anschrift:Lindenhöhe 15, 17235 Neustrelitz
Telefon:03981262967
Fax:03981262968
E-Mail:monika.werner.mst@vlh.de
Anschrift:Bonner Str. 11, 16515 Oranienburg
Telefon:03301532590
E-Mail:carsten.schnitzer@vlh.de
Anschrift:Speyerer Str. 1, 16515 Oranienburg
Telefon:03301429450
Fax:03301537352
E-Mail:andre.altenkirch@vlh.de
Anschrift:Am Sannbruch 20, 17094 Burg Stargard
Telefon:03960327082
E-Mail:reinhard.wichmann@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Templin? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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