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Mahngerichte in Bremen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Mahngericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Mahngericht in Bremen. Bei einem Gericht handelt es sich um eine staatliche Einrichtung, in deren Zuständigkeitsbereich alle Angelegenheiten der Rechtsprechung fallen. Als Organ der Judikative ist das Mahngericht in Bremen gemäß der deutschen Gerichtsorganisation einem Gerichtsträger zugeordnet, entweder dem Bund selbst (Bundesgerichte) oder den einzelnen Bundesländern (Landesgerichte). Dem Mahngericht in Bremen ist auf Grundlage der deutschen Gewaltenteilung die Unabhängigkeit garantiert. Ähnlich wie eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger einen bestimmten Dienstleistungskatalog erfüllt, übernimmt jedes deutsche Gericht eine Reihe von Aufgaben aus dem Bereich der Rechtsprechung. Das Mahngericht in Bremen ist ein Bestandteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen vor allem Angelegenheiten rund um die Bearbeitung von Mahnverfahren, also die Geltendmachung von Zahlungsforderung durch gerichtliche Mahnbescheide bzw. Vollstreckungsbescheide. Für alle diesbezüglichen und weitergehenden Fragen erteilt die zuständige Stelle beim Mahngericht in Bremen Auskunft. Anhand der folgenden Liste zum Mahngericht in Bremen können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten dieser staatlichen Einrichtung erhalten.

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Zentrales Mahngericht Bremen
1.19 km von Bremen
Anschrift:Ostertorstr. 25-31 , 28195 Bremen
Telefon:04213616115
Fax:04214964851
E-Mail:agbremenverwaltung@amtsgericht.bremen.de
Öffnungs­zeiten:Montag-Freitag von 09.00-13.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Mahngericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Mahngericht in Bremen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Mahngericht

Allgemein sind Mahngerichte Abteilungen eines Amtsgerichts, in denen Mahnverfahren bearbeitet werden. Häufig ist ein Zentrales Mahngericht bzw. Gemeinsames Mahngericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig.

Mahnverfahren

Gerichtliche Mahnverfahren dienen grundlegend der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Demnach ist das Mahnverfahren von Mahnungen durch Inkassobüros, Rechtsanwälte oder Unternehmen zu unterscheiden.

Ablauf des Mahnverfahrens

Innerhalb eines Mahnverfahrens wird normalerweise zunächst vom Gläubiger ein Antrag an das zuständige Mahngericht gestellt. Daraufhin kann der Mahnbescheid erfolgen. Nach einer weiteren Antragstellung kann der gerichtliche Vollstreckungsbescheid erfolgen.

Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

Mahnverfahren werden normalerweise vor dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes verhandelt, in dem der Antragsteller des Mahnantrags (Gläubiger) seinen Wohnsitz hat.

Zentrale Mahngerichte der Bundesländer

Normalerweise verfügt jedes Bundesland über ein Mahngericht. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, wo sich zwei Zentrale Mahngerichte befinden. Andere Bundesländer besitzen z. T. gemeinsame Mahngerichte. Beispielsweise Berlin und Brandenburg, oder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben je ein Gemeinsames Mahngericht.

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