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Schuldnerberatung Caritasverband Bremen e. V. in Bremen 

Georg-Gröning-Str. 55, 28209 Bremen 

(4.0 Sterne, 13 Bewertungen)
Breitengrad: 53.0839693, Längengrad: 8.8331206

Schuldnerberatung Bremen: Informationen zu Schuldnerberatung Caritasverband Bremen e. V.

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Schuldnerberatung Caritasverband Bremen e. V. in Bremen . Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Schuldnerberatung Caritasverband Bremen e. V. in Bremen  können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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FAQ und Ratgeber Schuldnerberatung
FAQ
 

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zu den FAQ
Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatung ist Teil der allgemeinen Sozialberatung und bietet Hilfe für Menschen mit Schulden. Schulden oder eine Überschuldung können Menschen in eine schier ausweglose Situation bringen. An der Stelle setzt die Arbeit von Schuldnerberatungsstellen an.

Schuldnerberatungsstellen

In einer Schuldnerberatungsstelle wird Hilfe für Schuldner mit finanziellen, rechtlichen sowie psychologischem und sozialen Fragen angeboten. Die Beratung wird oftmals von Sozialpädagogen und Sozialarbeitern durchgeführt. In die Beratung sind je nach Problemlage Psychologen, Betriebswirte und Juristen eingebunden.

Aufgaben der Schuldnerberatung

Das Ziel der Beratung besteht primär in der Sicherung der einfachsten Bedürfnisse der Rat suchenden Menschen. Dazu wird eine zeitnahe Absicherung des Schuldners und seiner Familie in Angriff genommen. In erster Linie geht es um elementare Lebensbedürfnisse wie Wohnraum, Strom und Lebensmittel. Später wird eine vollständige Schuldenregulierung angestrebt.

Restschuldbefreiung

Die in Deutschland geltende Insolvenzordnung ermöglicht überschuldeten Menschen eine Restschuldbefreiung. Nach Eröffnung eine Verbraucherinsolvenzverfahrens und einer darauf folgenden sechsjährigen Phase des Wohlverhaltens der Schuldner kann eine Zahlungsentpflichtung des Schuldners über ein Gericht beschlossen werden.